Klimaschutz, Nachhaltigkeit, Kreislaufwirtschaft. Vertraute Begriffe, die in den letzten Jahren (zu Recht) in den Fokus gerückt sind. Die Natur macht nicht vor Landesgrenzen halt. Immer verheerender werden die Konsequenzen unserer linearen Weltwirtschaft. Alternative Wirtschaftsmodelle und Systeme, die die Folgen für die Generationen von morgen mitbedenken, müssen zügig konzeptioniert und umgesetzt werden. Eines davon wird bereits seit den 1980er Jahren als Lösungsansatz verfolgt: die Kreislaufwirtschaft.
In Deutschland wurden Kreislaufwirtschaftsgesetz sowie daneben das Abfallgesetz 1994 eingeführt, mit stetigen Änderungen. 2019 folgte der nächste Schritt europaweit: in Form des EU Green Deal, mit dem die Klimaziele des Pariser Klimaabkommens erreicht, zumindest aber ein EU-weiter Fahrplan mit ordentlich Tempo umgesetzt werden soll – und dabei spielt Kreislaufwirtschaft eine ganz zentrale Rolle.
Der neue Aktionsplan der Kreislaufwirtschaft des EU Green Deal
Der Aktionsplan der Kreislaufwirtschaft ist ein wichtiger Bestandteil des EU Green Deals, denn dieser Plan sieht vor, Produkte und Rohstoffe durch Produktdesign, Herstellung, Vertrieb, Verwendung, Wiederverwendung und Reparatur länger im Kreislauf zu halten und schließlich durch Recycling erneut zu gewinnen.
Der Zeitplan der EU ist ambitioniert, was gut ist, denn die Zeit bis zur Erreichung der Pariser Klimaziele wird knapp. Das „Umkrempeln“ der Industrie in einer solchen Dimension erfordert zielgerichtete Maßnahmen, Koordination, Verbindlichkeit. Die gesamte Wirtschaft muss umdenken und sich neu strukturieren. Die EU plant, bis 2025 entsprechende Beschlüsse zu fassen und Maßnahmen auf der Grundlage des Aktionsplans von 2015 umzusetzen. Der Aktionsplan verfolgt zwei Hauptziele: die langfristige Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit der EU und einen wesentlichen Beitrag zur Klimaneutralität bis 2050.
Eine zentrale Rolle spielt die Abfallvermeidung und die Produktverantwortung. Maßnahmen im Produktdesign und verbesserte Informationen für Verbraucher sollen dazu beitragen, Abfall zu vermeiden. Die EU konzentriert sich dabei auf bestimmte Produktwertschöpfungsketten wie Elektronik, Batterien und Fahrzeuge, Verpackungen, Kunststoffe, Textilien, Bauwirtschaft, Gebäude sowie Lebensmittel, Wasser und Nährstoffe.
Verordnungen und Richtlinien als Instrumente der EU
Die EU hat verschiedene rechtliche Instrumente zur Verfügung, um die Maßnahmen des Aktionsplans und des EU Green Deals umzusetzen. Die bekanntesten und am besten geeigneten Instrumente sind Verordnungen und Richtlinien. Verordnungen gelten unmittelbar in den Mitgliedstaaten, während Richtlinien in nationales Recht umgesetzt werden müssen. Beide gewährleisten jedoch einen einheitlichen Rahmen und können Handelshemmnisse durch nationale Rechtsvorschriften verhindern.
Bereits in den 2000er Jahren hat die EU Richtlinien zur Abfallvermeidung und zum Abfallrecycling erlassen. Mit dem neuen Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft sollen bestehende Richtlinien modernisiert und weitere Maßnahmen ergriffen werden, um Kreislaufwirtschaftsprozesse in der EU-Wirtschaft zu standardisieren. Es sind Maßnahmen wie Designanforderungen für Textilien, klarere Kennzeichnungen, Bekämpfung von Greenwashing, erweiterte Herstellerverantwortung und wirtschaftliche Anreize für eine nachhaltigere Gestaltung von Produkten geplant.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen spielen eine wichtige Rolle bei der Umsetzung des EU Green Deals und der Förderung einer nachhaltigen und ressourcenschonenden Wirtschaft. Die EU und die nationalen Gesetzgeber müssen ökologische, soziale und ökonomische Nachhaltigkeit fördern und sicherstellen, um die gesteckten Ziele erreichen zu können. Die Kreislaufwirtschaft ist für viele Unternehmen bereits ein wichtiger Teil ihrer DNA, wie auch bei Mewa. Bereits seit 1908 wird hier das Thema Kreislaufwirtschaft gelebt.
Im nächsten Blogbeitrag, der schon bald veröffentlicht wird, werden wir einen Blick auf die Maßnahmen werfen, die bei Mewa bereits umgesetzt werden, um den Zielen des EU Green Deals gerecht zu werden.